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Abschaffen oder nicht? Die Maskenpflicht in Bus und Bahn wird seit Monaten in Deutschland heiß diskutiert. Vor allem, seit in Flugzeugen die Pflicht gefallen ist. Bayern und Sachsen-Anhalt sind vorgepretscht, Schleswig-Holstein nachgezogen. Jetzt haben fünf weitere Bundesländer das Ende der Maskenpflicht angekündigt – andere zögern weiterhin.
Fünf Bundesländer kündigen Ende der Maskenpflicht an
Am 10. Januar haben nun auch Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen erklärt, dass sie die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen abschaffen wollen. In Sachsen wird das schon am 16. Januar passieren, am 2. Februar folgen Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bevor es in Thüringen dann am 3. Februar soweit ist.
Baden-Württemberg folgt dem Beispiel anderer Bundesländer
Nur einen Tag nach dieser Ankündigung hat auch Baden-Württemberg erklärt die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr abschaffen zu wollen. Dies könnte zum 31. Januar geschehen, der Vorschlag muss zwar noch regierungsintern abgestimmt werden, gilt aber als unumstritten. „Das ist ein konsequenter Schritt unseres stufenweisen Vorgehens in der Pandemiebewältigung“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha.
Schleswig-Holstein schaffte Maskenpflicht zum Ende des Jahres ab
Als drittes Bundesland schaffte Schleswig-Holstein die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, also in Bussen sowie Bahnen des Nah- und Regionalverehrs ab, und zwar zum Ende des Jahres 2022. Das Gebot laute, sich selbst schützen, hieß es zur Begründung. Hier setze das Bundesland auf Eigenverantwortung.
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Bayern und Sachsen-Anhalt schafften Maskenpflicht als Erstes ab
Zuvor hatten bereits Bayern zum 10. Dezember und Sachsen-Anhalt zum 8. Dezember die Maskenpflicht abgeschafft, es gelte dort nun lediglich noch eine Empfehlung zum Tragen der Schutzmaske in Bussen und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs.
Was ist, wenn ich durch verschiedene Bundesländer im Zug reise?
In sieben der 16 Bundesländern bleibt die Maskenpflicht im ÖPNV erstmal noch bestehen. Wer nun mit dem Zug durch verschiedene Bundesländer fährt, könnte sich in der Zeit um etwa ein Jahr zurückversetzt fühlen. Damals hatte es den Masken-Regelflickenteppich schon einmal gegeben.
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Wer beispielsweise mit einem Regionalzug von Magdeburg nach Hannover fahren will, kann ohne Maske einsteigen. An der Landesgrenze jedoch muss der Mund-Nasen-Schutz ausgepackt und aufgesetzt werden.
Fernverkehr: Maskenpflicht in ICE und IC bleibt
Auch in ICE und IC mehren sich die Stimmen, die ein Ende der Maskenpflicht fordern. Allerdings war erst im Oktober 2022 das geänderte Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten, wodurch bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr gilt. Die Regelung ist bis 7. April 2023 bundesweit gesetzlich festgeschrieben. Ob und wann ein früherer Termin für die Abschaffung beschlossen wird, ist noch unklar.
In Hamburg und Niedersachsen reicht das Tragen einer medizinischen Maske im Nahverkehr aus.
In diesen Bundesländern müssen sich Corona-Infizierte nicht mehr isolieren
In Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hessen und Rheinland-Pfalz ist bereits Mitte November die generelle Isolationspflicht für positiv auf Corona getestete Personen entfallen. Stattdessen wollten diese Bundesländer auf eine verschärfte Maskenpflicht für Infizierte in der Öffentlichkeit setzen. Thüringen hat angekündigt mit dem Ende der Maskenpflicht in Bus und Bahn auch die Isolationspflicht für Infizierte fallen zu lassen.
In Mecklenburg-Vorpommern wird darüber beraten die Isolationspflicht für Infizierte circa vier Wochen nach dem Ende der Maskenpflicht am 2. Februar zu kippen. Ein genauer Termin steht dort allerdings noch nicht fest.
In welchen Ländern in Europa gilt die Maskenpflicht beim Bahnfahren?
In den meisten Ländern wird das Tragen einer Maske in Bus und Bahn lediglich empfohlen, darunter Frankreich, Finnland, Dänemark und Belgien. Griechenland, Spanien und Zypern setzen hingegen weiterhin auf die Maskenpflicht unter anderem in öffentlichen Verkehrsmitteln. In Bulgarien besteht die Pflicht aktuell in Sofia bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.