Wo gilt denn nun was für Reisende?

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Maskenpflicht in der Bahn: Wo gilt denn nun was für Reisende?

Bayern und Sachsen-Anhalt schaffen die Maskenpflicht im ÖPNV ab. Ein weiteres Bundesland überlegt ähnliche Maßnahmen. Fällt bald auch im Rest von Deutschland die Pflicht zum Tragen einer Maske in Bus und Bahn?




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Abschaffen oder nicht? Die Maskenpflicht in Bus und Bahn wird seit Monaten in Deutschland heiß diskutiert. Vor allem, seit in Flugzeugen die Pflicht gefallen ist. Nun preschen Bayern und Sachsen-Anhalt vor – und Deutschland droht wieder zu einem riesigen Flickenteppich mit verschiedenen Regelungen zu werden.

Bayern und Sachsen-Anhalt schaffen Maskenpflicht im ÖPNV ab

So gilt in Bayern ab dem 10. Dezember lediglich eine Empfehlung zum Tragen der Schutzmaske im öffentlichen Personennahverkehr. In Sachsen-Anhalt fällt die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen bereits am 8. Dezember. Die Bundesländer setzen dann auf die Eigenverantwortlichkeit der Reisenden statt auf eine Maskenpflicht. Möglich mache dies die aktuell stabile Infektionslage, hieß es aus Regierungskreisen. 

Grundsätzlich wollen die meisten Länder aber die Maskenpflicht im ÖPNV bis Jahresende verlängern, einige darüber hinaus, so das Ergebnis einer Beratung der Gesundheitsminister und ‑ministerinnen der Länder am 5. Dezember. Eine einheitliche Linie wurde nicht beschlossen. Bayern und Schleswig-Holstein kündigten an, aus der Pflicht eine Empfehlung machen zu wollen. Während Bayern und Sachsen-Anhalt den Plan nun in die Tat umsetzen, will Schleswig-Holstein Mitte Dezember über die ÖPNV-Maskenpflicht entscheiden. 

Maskenpflicht in der Bahn: Was gilt in welchem Bundesland?

Die Maskenpflicht in Bus und Bahn ist eine der letzten Corona-Regeln in Deutschland, da es dort häufig zu Gedränge und zu Körperkontakten kommt, wurde daran bisher festgehalten.

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Fernverkehr: Maskenpflicht in ICE und IC bleibt

Erst im Oktober ist das geänderte Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten, wodurch bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr gilt. Die Regelung ist bis 7. April 2023 bundesweit gesetzlich festgeschrieben.

Allerdings können die Bundesländer die Regelung weitergehend erlassen. So reicht bisher beispielsweise in Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern das Tragen einer medizinischen Maske im Nahverkehr aus. Reisende sollten sich also vorab über die jeweils geltenden Regeln informieren.




In Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern reicht das Tragen einer medizinischen Maske im Nahverkehr aus.