Maskenpflicht in der Bahn: Wo gilt denn nun was für Reisende?
Bayern und Sachsen-Anhalt schaffen die Maskenpflicht im ÖPNV ab. Ein weiteres Bundesland überlegt ähnliche Maßnahmen. Fällt bald auch im Rest von Deutschland die Pflicht zum Tragen einer Maske in Bus und Bahn?
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Abschaffen oder nicht? Die Maskenpflicht in Bus und Bahn wird seit Monaten in Deutschland heiß diskutiert. Vor allem, seit in Flugzeugen die Pflicht gefallen ist. Nun preschen Bayern und Sachsen-Anhalt vor – und Deutschland droht wieder zu einem riesigen Flickenteppich mit verschiedenen Regelungen zu werden.
Bayern und Sachsen-Anhalt schaffen Maskenpflicht im ÖPNV ab
So gilt in Bayern ab dem 10. Dezember lediglich eine Empfehlung zum Tragen der Schutzmaske im öffentlichen Personennahverkehr. In Sachsen-Anhalt fällt die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen bereits am 8. Dezember. Die Bundesländer setzen dann auf die Eigenverantwortlichkeit der Reisenden statt auf eine Maskenpflicht. Möglich mache dies die aktuell stabile Infektionslage, hieß es aus Regierungskreisen.
Grundsätzlich wollen die meisten Länder aber die Maskenpflicht im ÖPNV bis Jahresende verlängern, einige darüber hinaus, so das Ergebnis einer Beratung der Gesundheitsminister und ‑ministerinnen der Länder am 5. Dezember. Eine einheitliche Linie wurde nicht beschlossen. Bayern und Schleswig-Holstein kündigten an, aus der Pflicht eine Empfehlung machen zu wollen. Während Bayern und Sachsen-Anhalt den Plan nun in die Tat umsetzen, will Schleswig-Holstein Mitte Dezember über die ÖPNV-Maskenpflicht entscheiden.
Maskenpflicht in der Bahn: Was gilt in welchem Bundesland?
Die Maskenpflicht in Bus und Bahn ist eine der letzten Corona-Regeln in Deutschland, da es dort häufig zu Gedränge und zu Körperkontakten kommt, wurde daran bisher festgehalten.
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Fernverkehr: Maskenpflicht in ICE und IC bleibt
Erst im Oktober ist das geänderte Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten, wodurch bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr gilt. Die Regelung ist bis 7. April 2023 bundesweit gesetzlich festgeschrieben.
Allerdings können die Bundesländer die Regelung weitergehend erlassen. So reicht bisher beispielsweise in Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern das Tragen einer medizinischen Maske im Nahverkehr aus. Reisende sollten sich also vorab über die jeweils geltenden Regeln informieren.
In Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern reicht das Tragen einer medizinischen Maske im Nahverkehr aus.
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Was ist, wenn ich aus NRW nach Bayern oder Sachsen-Anhalt im Zug reise?
Was heißt das jetzt genau für Zug-Reisen? In ganz Deutschland gilt weiterhin eine Maskenpflicht im Fernverkehr. Wer also zum Beispiel mit den Zügen der Deutschen Bahn im ICE, IC und Co. von NRW nach Bayern oder Sachsen-Anhalt reist, muss weiterhin eine Maske tragen. In allen anderen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs wie Bus, U‑Bahn oder Straßenbahn kann in den beiden Bundesländern ab dem entsprechenden Datum die Maske abgenommen werden. Wer sich hingegen weiterhin vor Corona-, Grippe-Viren et cetera schützen will, kann weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
In diesen Bundesländern müssen sich Corona-Infizierte nicht mehr isolieren
In Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hessen und Rheinland-Pfalz ist bereits Mitte November die generelle Isolationspflicht für positiv auf Corona getestete Personen entfallen. Stattdessen wollten diese Bundesländer auf eine verschärfte Maskenpflicht für Infizierte in der Öffentlichkeit setzen.
Baden-Württemberg will das weiterhin durchziehen. Dort soll es vorerst keine Änderungen bezüglich der Maskenpflicht in Bus und Bahn geben, Gleiches gilt in Hessen und Rheinland-Pfalz.
In welchen Ländern in Europa gilt die Maskenpflicht beim Bahnfahren?
In den meisten Ländern wird das Tragen einer Maske in Bus und Bahn lediglich empfohlen, darunter Frankreich, Finnland, Dänemark und Belgien. Griechenland, Spanien und Zypern setzen hingegen weiterhin auf die Maskenpflicht unter anderem in öffentlichen Verkehrsmitteln. In Bulgarien besteht die Pflicht aktuell in Sofia bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.