Welche Regeln für Urlaub in Deutschland aktuell gilt

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Corona: Was aktuell für Urlaub in Deutschland gilt

Eigentlich sollten am 20. März die allermeisten Corona-Regeln entfallen. Doch nun rudern viele Bundesländer zurück. Welche Regel musst du wo beim Urlaub in Deutschland beachten? Unsere Übersicht hilft weiter. 

VH

Vanessa Hellwig

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Der 20. März sollte Deutschlands „Freedom Day“ werden: Maskenpflicht und 3G-Regeln sollten bundesweit fallen, so sieht es das neue Infektionsschutzgesetz vor. Doch so einfach wird es nun doch nicht, denn bundesweit einheitliche Regeln gibt es nicht. Das erschwert auch die Planung von Urlaub und Ausflügen in Deutschland

Corona-Regeln ab 20. März: Das hat die Bundesregierung entschieden

Eigentlich sollten Masken nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen getragen werden müssen. Gleichzeitig sollten noch bestehende 2G- oder 3G-Regeln für Restaurants, Hotels und andere Freizeitbereiche fallen. Damit wäre auch für Nicht-Geimpfte wieder ein Urlaub ohne Einschränkungen möglich.

Bundesländer wollen Corona-Regeln beibehalten

Doch der Entwurf des Infektionsschutzgesetzes räumt den Bundesländern eine Übergangsfrist ein. Und weil die Corona-Inzidenzen sowie die Zahl der Todesfälle in Deutschland seit Tagen steigen, wollen viele Länder diese Zeit nutzen und die bisherigen Maßnahmen bis zum 2. April verlängern. 

Gilt der Urlaubsort als Hotspot?

Gesundheitsminister Karl Lauterbach empfahl, nach dieser Übergangszeit sogenannte Hotspot-Regelungen einzuführen. Gemeint sind gesonderte Regelungen für einzelne Regionen oder ganze Bundesländer, in denen die Infektionslage kritisch wird. Das Problem: Wann ein Gebiet genau als Hotspot gilt, steht bislang noch nicht fest.

Welche Regelungen gelten ab wann in welchem Bundesland? Für einen besseren Überblick über die Corona-Regeln für deinen Kurztrip oder Urlaub in Deutschland haben wir einen Überblick zu den 16 Bundesländern zusammengestellt.

Baden-Württemberg

  • Die Maskenpflicht bleibt in Baden-Württemberg bis zum 2. April bestehen – sie gilt dann für Geschäfte, Kinos, Veranstaltungen und andere öffentliche Innenräume sowie für den öffentlichen Nahverkehr.
  • 3G gilt bis dahin ebenfalls weiterhin in Restaurants und Hotels, 2G plus bleibt für Clubs und Diskotheken bestehen.
  • Die Obergrenzen für Besucherzahlen bei Veranstaltungen sollen künftig wegfallen. 




Ein Kellner serviert im Restaurant und trägt dabei ein Maske.

Bayern

  • Die Maskenpflicht bleibt in Bayern bis zum 2. April wie bisher bestehen.
  • In Hotels, Restaurants, Bars, Kneipen gilt die 3G-Regel.
  • Für den Zugang zu Clubs und Diskotheken wird ein 2G-Nachweis benötigt.
  • In Bayern gibt es keine Kontaktbeschränkungen für Geimpfte, Ungeimpfte dürfen sich nur mit maximal zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen.
  • Bei Veranstaltungen dürfen 75 Prozent der Plätze belegt werden, bei Sportveranstaltungen 50 Prozent, insgesamt dürfen 25.000 Menschen teilnehmen.

Berlin

  • Das Bundesland Berlin behält die bestehenden Regelungen bis zum 31. März bei.
  • Das heißt: Für Übernachtungen in Hotels oder Ferienwohnungen benötigst du einen 3G-Nachweis, ebenso in Restaurants.
  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit elf bis 2000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gilt die 3G-Regel, zusätzlich besteht Maskenpflicht.
  • Gleiches gilt für Veranstaltungen im Freien mit 1001 bis 2000 Menschen.
  • Bei Großveranstaltungen dürfen bis zu 60 Prozent der Plätze belegt werden, doch es gibt keine Obergrenze bei der Personenzahl.
  • Im Freien, zum Beispiel bei einem Open-Air-Konzert, werden maximal 25.000 Menschen zugelassen, insgesamt dürfen jedoch höchstens 75 Prozent der Plätze belegt werden.
  • Bei Großveranstaltungen und Open-Air-Ereignissen gelten die 2G-plus-Regel und Maskenpflicht.

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Brandenburg

  • Brandenburg will viele Corona-Maßnahmen auch über den 20. März hinaus beibehalten, doch bislang hat das Bundesland keine Übergangsverordnung veröffentlicht.
  • 3G gilt weiterhin in Gaststätten und Hotels und auch in Kinos, Theatern und Konzerthäusern.
  • Für Clubs bleibt vermutlich die 2G-plus-Regel bestehen.
  • Die Maskenpflicht bleibt laut „RBB24“ in Innenräumen bestehen und draußen immer dann, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
  • Bei Unterhaltungsveranstaltungen in Innenräumen besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, etwa in Theatern, Konzerthäusern, Spielhallen, bei Messen und Ausstellungen.
  • Auch im öffentlichen Nahverkehr muss eine Maske getragen werden.

Bremen

  • Auch Bremen will die Corona-Regeln erst zum 2. April lockern.
  • Unabhängig von der Warnstufe gilt in Bremen die 3G-Regel in Hotels, der Gastronomie, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, beim Sport und bei körpernahen Dienstleistungen wie Massagen.
  • Maske tragen ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Besuch von Geschäften und in geschlossenen Räumen und beim Besuch von Großveranstaltungen (über 1000 Teilnehmende) obligatorisch.

Hamburg

  • Hamburg will die aktuellen Maßnahmen unverändert verlängern.
  • Das bedeutet: Ein 3G-Nachweis ist nötig in Beherbergungsbetrieben und Hotels sowie bei körpernahen Dienstleistungen und beim Sport.
  • In geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr ist das Tragen einer FFP2-Maske außerdem obligatorisch.
  • Das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ist aufgehoben.