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Zehntausende Reisende müssen sich am Freitag, 17. Februar, in Deutschland auf Flugausfälle und Verspätungen gefasst machen. Die Gewerkschaft Verdi kündigte in der Nacht zu Mittwoch an, sieben Airports ganztägig lahmlegen zu wollen. Betroffen sind die Flughäfen München, Frankfurt, Hamburg, Stuttgart, Dortmund, Hannover und Bremen.
Mit dem Streikaufruf weitet Verdi den Tarifstreit im öffentlichen Dienst auf Flughäfen aus. Die Beschäftigten der Betreibergesellschaften werden häufig nach den Tarifverträgen der Kommunen bezahlt.
Welche Flüge fallen an den Flughäfen aus?
Die Auswirkungen dürften aber an allen sieben Flughäfen enorm sein. Folgende Infos gibt es bisher von den Airports:
Flughafen Frankfurt
Der Flughafen Frankfurt rechnet mit „massiven Beeinträchtigungen“. Ein regulärer Flughafenbetrieb könne nicht gewährleistet werden. Fluggäste, die in Frankfurt starten, sollen nicht anreisen. Auch die Umsteigeverkehre seien betroffen.
Flughafen München
Der Flughafen München hatte mehr als 700 Starts und Landungen für Freitag geplant. Am späten Mittwochnachmittag teilte der Flughafen jedoch mit, dass man entschiede habe den kompletten regulären Passagierbetrieb am Freitag aufgrund des Streiks abzusagen.
Flughafen Hamburg
Am Hamburger Flughafen wird am Freitag kein regulärer Flugbetrieb möglich sein. „Aufgrund des Warnstreiks ist mit Flugstreichungen und Verspätungen zu rechnen – bis hin zur kompletten Einstellung der Passagierflüge“, so eine Airportsprecherin am Mittwoch.
Flughafen Hannover
Der Flughafen Hannover hatte 77 Flüge für Freitag geplant, rechnet aber mit massiven Auswirkungen auf den Flugbetrieb. Neben den Beschäftigten des Flughafens Hannover-Langenhagen seien auch die Bereiche der Luftsicherheitskontrolle und der Abfertigung betroffen.
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Flughafen Bremen
Der Flughafen von Bremen hält einen regulären Flughafenbetrieb am Freitag nicht für möglich. Alle Reisenden sollen sich vor der Anreise zum Flughafen bei ihren jeweiligen Fluggesellschaften informieren.
Flughafen Dortmund
In NRW sind die großen Flughäfen Düsseldorf und Köln nicht direkt von den Streiks am Freitag betroffen. Der Dortmunder Flughafen soll allerdings bestreikt werden. Wie viele Flüge ausfallen werden, war am Mittwochmittag noch nicht bekannt.
Flughafen Stuttgart
Für Freitag waren am Flugahfen Stuttgart 162 Starts und Landungen geplant. Über mögliche Streichungen von Flügen gab es noch keine Informationen.
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Wie komme ich an einen neuen Flug?
Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Reisende anspruch auf Alternativbeförderung. Bei einem Streik sind die Fluggesellschaften verpflichtet, zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Ersatztransport zu organisieren.
Reisende können aber auch selbst kostenlos bei ihrer Airline umbuchen oder komplett stornieren. Das ist online möglich, zum Beispiel über die Buchungsseite der Fluggesellschaft.
Für innerdeutsche Flüge, die aufgrund des Streiks nicht durchgeführt werden können, besteht die Möglichkeit, das Flugticket in einen Fahrschein der Deutschen Bahn umzuwandeln.
Wichtig ist, dass die Fluggäste die Belege für Zugtickets oder andere Beförderungsmittel aufbewahren, damit sie ihrer Airline die Kosten in Rechnung stellen können.
Was ist mit meinem Gepäck?
Sollten die Flüge stattfinden, kann es dennoch zu Verzögerungen in der Gepäckabfertigung kommen. Heißt: Gegebenenfalls müssen Koffer nachgeliefert werden.
Habe ich bei Streiks Anspruch auf Entschädigung?
Durch den Streik werden viele Reisende ihr Ziel nicht wie geplant erreichen. Bei Verspätungen von über drei Stunden oder Ausfällen haben betroffene Passagierinnen und Passagiere grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hatte 2021 diesbezüglich die Fluggastrechte in der ganzen EU gestärkt. Eine Airline könne nicht argumentieren, dass ein solcher Streik ein „außergewöhnlicher Umstand“ sei, insbesondere wenn dieser sich an geltendes Recht halte.
Doch nun kommt das Aber: Dies gelte nur, wenn das Personal bei der Fluggesellschaft beschäftigt ist, sagt Julián Navas, Fluggastrechteexperte bei „Airhelp“. Streiks des Flughafenpersonals, der Flugsicherung oder anderer luftfahrtbezogener Dienste gelten als außergewöhnlicher Umstand, da diese Streiks nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen.
Heißt: Im aktuellen Fall des Verdi-Streiks am Freitag können Reisende nicht auf Entschädigung hoffen.
Am Flughafen gestrandet: Wer zahlt Verpflegung und Unterkunft?
Wird ein Flug annulliert oder verspätet er sich, muss die Fluggesellschaft sich immer um wartende Fluggästinnen und Fluggäste kümmern.
Ab einer Verspätung von zwei Stunden erhalten sie kostenlose Mahlzeiten und Getränke am Airport, oftmals werden Restaurantgutscheine verteilt.
Zudem muss die Airline zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E‑Mails ermöglichen – beispielsweise, indem sie einen kostenlosen WLAN-Zugang zur Verfügung stellt.
Wenn der Alternativflug erst am nächsten Tag stattfindet, muss die Airline eine Übernachtung in einem Hotel mittlerer Klasse und den Transport zur Unterkunft organisieren.