Streiks an acht deutschen Flughäfen: Was Passagiere wissen müssen

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Streiks am Flughafen: Diese Rechte haben Passagiere

Hunderte fallen wegen der Streiks des Sicherheitspersonals an acht Flughäfen in Deutschland aus. Wie kommen Passagiere jetzt ans Ziel? Bekommen sie Entschädigungen? Antworten auf die wichtigsten Fragen.




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Hunderttausende Passagiere sind von den Streiks an acht deutschen Flughäfen betroffen: In Frankfurt, Hamburg, München, Hannover, Bremen, Leipzig/Halle, Dresden und Erfurt legt das Sicherheitspersonal am Dienstag, 15. Januar, die Arbeit nieder. Der reisereporter beantwortet die wichtigsten Fragen.

Flug gestrichen: Wie kommen Passagiere jetzt ans Ziel?

Die Airline muss sich darum kümmern, dass die Passagiere zu ihrem Ziel kommen. Bei Inlandsflügen können sie zum Beispiel auf Bus oder Bahn umgebucht werden. Das Flugticket lässt sich dann in eine Fahrkarte umwandeln.

Vorsicht: Nicht einfach auf eigene Faust eine Zugfahrkarte kaufen. Denn wenn die Bahnfahrt teurer ist als der Flug, dann bleiben Fluggäste eventuell auf dem Differenzbetrag sitzen. Besser: Das Flugticket vor der Fahrt bei der Airline in ein Bahnticket umtauschen.

Airlines versuchen, Annullierungen oftmals auch über Tochtergesellschaften abzufangen – Passagiere können für einen Ersatzflug zu anderen Airports gebracht werden.

Lufthansa-Passagiere können kostenlos umbuchen

Deutschlands größte Airline Lufthansa teilte mit, dass Passagiere ihren Flug kostenlos auf eine Verbindung bis zum 20. Januar umbuchen können. 

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Flug gestrichen: Kann ich kostenlos stornieren?

Wenn ein Flug streikbedingt gestrichen wird, dann können Fluggäste den Flug auch kostenlos stornieren, online oder über die Telefonhotline.

Am Flughafen gestrandet: Wer zahlt eine Unterkunft?

Wenn der Flug annulliert wird oder sich auf den nächsten Tag verschiebt, dann muss die Fluggesellschaft für eine Hotelübernachtung zahlen und auch den Transport zur Unterkunft organisieren.