Insgesamt über 120 Länder und Inseln nun Hochrisikogebiete

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Aktuelle RKI-Liste mit allen Hochrisikogebieten

Das RKI aktualisiert regelmäßig die Liste der Risikogebiete. Derzeit sind darauf keine Virusvariantengebiete sondern nur Hochrisikogebiete ausgewiesen. Die Einreiseregeln hängen von der jeweiligen Einstufung ab.


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Quarantäne, Corona-Testpflicht, digitale Anmeldung – die Regeln für die Einreise nach Deutschland hängt von der Einstufung der Länder in Risikokategorien ab. Daher warten viele Reisende jede Woche mit Spannung auf die Aktualisierung der Risikogebiete-Liste des Robert Koch-Institutes (RKI) nach entsprechenden Einstufungen der Bundesregierung. Es wird unterschieden zwischen zwei Arten von Risikogebieten: Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten.

Nachweispflicht für Reisende

Generell gilt eine Nachweispflicht vor der Einreise: Alle Reisenden müssen bereits vor der Einreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Dabei ist es egal, aus welchem Land sie kommen und mit welchem Verkehrsmittel – also ob per Flugzeug, Bus, Bahn oder Auto. Die Nachweispflicht gilt für Kinder ab zwölf Jahren.

Welche Länder als Risikogebiete gelten und was das konkret für deine Reise bedeutet: Klick dich direkt zu den betreffenden Gebieten und Regeln.

Diese Länder und Regionen gelten als Hochrisikogebiet

Seit dem 1. August stuft die deutsche Bundesregierung solche Länder als Hochrisikogebiete ein, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz deutlich über 100 liegt. Hinzugezogen werden aber auch weitere Kriterien – zum Beispiel die Ausbreitungsgeschwindigkeit, die Hospitalisierungsrate sowie die Positivrate der Coronatests.

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Für Menschen, die aus einem betroffenen Gebiet einreisen, gelten folgende Regeln:

  1. Digitale Anmeldung: Reisende müssen sich vor der Einreise auf www.einreiseanmeldung.de registrieren.
  2. Nachweispflicht: Reisende ab zwölf Jahren müssen sich bereits vor der Einreise auf das Coronavirus testen lassen oder einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Der Test darf bei der Einreise maximal 48 Stunden (Antigen-Schnelltest) oder 72 Stunden (PCR-Test) alt sein. Kontrolliert wird gegebenenfalls vom Beförderungsunternehmen, der Nachweis kann auch bei der Einreisekontrolle verlangt werden.
  3. Quarantänepflicht: Reisende, die weder geimpft noch genesen sind, müssen für bis zu zehn Tage in Quarantäne. Die Maßnahme kann in der Regel durch einen Test an Tag fünf verkürzt werden, sobald das negative Ergebnis vorliegt. Die Quarantänepflicht gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren, endet aber automatisch nach dem fünften Tag.