Was sind Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete?

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Nicht-Risikogebiet, Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet, Virusvariantengebiet – die Bundesregierung unterteilt Länder schon längst nicht mehr in vier Kategorien ein, sondern nur in zwei. Am 30. Juli 2021 hat die Bundesregierung entschieden, dass es ab dem 1. August nur noch Hochrisikogebiet und Virusvariantengebiet gibt.

Durch die neue Corona-Variante Omikron wurden Ende November 2021 mehrere Staaten in Afrika als Virusvariantengebiete eingestuft, im Dezember auch Großbritannien. Da Omikron aber inzwischen auch in Deutschland verbreitet ist, wurden diese Länder am 4. Januar zu Hochrisikogebieten herabgestuft. Aber ab wann gilt ein Land als Hochrisikogebiet oder als Virusvariantengebiet? Welche Regeln müssen Reisende beachten. Wir haben die Übersicht.

Hochrisikogebiet: Welche Regeln gelten für Reisende?

Hochrisikogebiete sind quasi das Pendant zu den bisherigen Hochinzidenzgebieten. Wer in einem Hochrisikogebiet Urlaub macht, für den gelten bei der Rückkehr nach Deutschland die gleichen Regeln wie zuvor bei Hochinzidenzgebieten.

Geimpfte und Genesene sind von der Test- und Quarantänepflicht befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis bei der digitalen Einreiseanmeldung hochladen. Die digitale Einreiseanmeldungist für alle Reiserückkehrer aus Hochrisikogebieten verpflichtend, egal ob geimpft, genesen oder getestet. 

Alle, die nicht vollständig geimpft (14 Tage nach der Zweitimpfung) oder genesen (zwischen 28 Tagen und sechs Monaten nach der Infektion) sind, müssen bereits vor der Einreise nach Deutschland einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorweisen. Trotz dieses negativen Corona-Tests bei der Einreise müssen sie sich danach für zehn Tage in Quarantäne begeben. Ab dem fünften Tag können sich Reisende von der Quarantäne freitesten.

Kinder bis sechs Jahre sind zwar von der Testpflicht befreit, nicht aber von der Quarantänepflicht. Geimpfte Eltern müssen ihre Kinder also in Quarantäne schicken, wenn sie aus einem Hochrisikogebiet zurückkommen. Aber: Für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Quarantäne bereits nach fünf Tagen.

Länder können ab Inzidenz von 100 als Hochrisikogebiet eingestuft werden 

Bisher waren vor allem Länder als Hochinzidenzgebiet eingestuft, die über einen Zeitraum von mehreren Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 aufwiesen. Die Einstufung erfolgt nun aber nach neuen Regeln: Um als Hochrisikogebiet klassifiziert zu werden, reicht nun schon eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von 100

Die Inzidenz alleine ist aber nicht ausschlaggebend, so wird auch in die Bewertung miteinbezogen, ob der Anteil der positiven Corona-Tests in einem Land besonders hoch ist, die gemeldeten Zahlen vertrauenswürdig sind und wie die Belegung von Krankenhäusern ist. Zudem können alle Länder, deren Inzidenz das Mehrfache der deutschen beträgt, als Hochrisikogebiete eingestuft werden, heißt es in der neuen Einreiseverordnung.

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Virusvariantengebiet: Welche Regeln gelten für Reisende? 

Bei Virusvariantengebieten ändern sich die Regeln für Reisende nicht. Es gelten die gleichen wie bereits zuvor. Nur deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger sowie Menschen, die einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Deutschland haben, dürfen aus Virusvariantengebieten nach Deutschland einreisen. Noch vor der Einreise muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden, auch Geimpfte und Genesene müssen einen Test vorlegen. Zudem muss die digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden.  

Dennoch gilt für Reisende aus Virusvariantengebieten: 14 Tage Quarantäne! Die Quarantänezeit kann nicht verkürzt werden. Die Quarantänepflicht gilt weiterhin auch für Geimpfte und Genesene – in ersten Beratungen war davon die Rede, für Geimpfte keine Quarantäne mehr bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet anzuordnen, doch das wurde wieder verworfen.