Tausende Passagiere werden wohl betroffen sein: Die Pilotinnen und Piloten der Lufthansa sind für diesen Freitag, 2. September, zu einem ganztägigen Streik aufgerufen. Bestreikt werden sollen sämtliche Abflüge aus Deutschland der Kerngesellschaft Lufthansa sowie der Lufthansa Cargo, wie die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) mitteilte.
Worauf müssen sich Passagiere einstellen?
Reisende müssen sich infolge der Arbeitsniederlegung auf massive Auswirkungen gefasst machen – und das in der Hauptrückreisezeit zum Ende der Schulferien in mehreren Bundesländern.
Die Lufthansa streicht am Freitag nahezu ihr komplettes Programm: An den Drehkreuzen München und Frankfurt fallen rund 800 Flüge aus, davon werden voraussichtlich etwa 130.000 Passagiere betroffen sein, wie die Airline am Donnerstag mitteilte. Auch innerdeutsche Zubringerflüge fallen aus.
Alle Fluggäste mit Kontaktdaten in der Buchung würden am Donnerstag per SMS oder E-Mail informiert. Sie müssen aber wohl Geduld haben: „Durch die Vielzahl der Annullierungen kann es zum Teil länger dauern, bis Lufthansa eine adäquate Umbuchungslösung anbieten kann“, teilt die Airline mit. Wer innerhalb von 18 Stunden nach der Annullierungsnachricht keine Benachrichtigung von Lufthansa erhalten habe, soll eigenständig den aktuellen Stand der Buchung online auf der Lufthansa-Website überprüfen.
Flugausfälle auch am Wochenende möglich
Mit Blick auf das kommende Wochenende, das Ferienende in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland, arbeite Lufthansa „mit Hochdruck“ daran, den Flugbetrieb wieder so schnell wie möglich zu normalisieren. Trotzdem müssen Reisende auch am Samstag und Sonntag noch mit Problemen rechnen. Es seien weiterhin „einzelne Flugausfälle oder Verspätungen“ möglich, so die Lufthansa.
An folgenden Airports müssen sich Reisende auf Flugausfälle einstellen:
- Frankfurt am Main
- Berlin BER
- Bremen
- Hamburg
- Hannover
- Stuttgart
- Düsseldorf
- Köln/Bonn
- München
Eurowings (noch) nicht betroffen
Eurowings und Eurowings Discover sind von dem Streikaufruf am Freitag nicht betroffen und sollen planmäßig stattfinden. Doch auch hier drohen zeitnah Arbeitsniederlegungen der Pilotinnen und Piloten. Laut der am Mittwoch ausgezählten Urabstimmung haben dort 97,9 Prozent für einen möglichen Arbeitskampf gestimmt.
Allerdings steht dort in der kommenden Woche noch ein Verhandlungstermin zum strittigen Manteltarif aus, sodass für die Eurowings zunächst kein konkreter Streiktermin genannt wurde.
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Flugverkehr eingestellt: Wie komme ich an eine Alternative?
Die Airline muss sich auch bei Flugstreichungen und Verspätungen darum kümmern, dass die Passagiere zu ihrem Ziel kommen. „Von Streichungen betroffene Fluggäste werden nach Möglichkeit auf alternative Flüge umgebucht“, teilte die Lufthansa mit.
Bei Inlandsflügen können Reisende auch auf Bus oder Bahn umgebucht werden. Die Züge der Deutschen Bahn unter Lufthansa Express Rail sind nicht durch den Streik betroffen.
Vorsicht: Nicht einfach auf eigene Faust eine neue Zugfahrkarte kaufen. Denn wenn die Bahnfahrt teurer ist als der Flug, dann bleiben Fluggäste eventuell auf dem Differenzbetrag sitzen. Besser: Das Flugticket vor der Fahrt bei der Airline kostenlos in ein Bahnticket umwandeln. Das geht online unter „Good for train“.
Airlines versuchen, Annullierungen oftmals auch über Tochtergesellschaften abzufangen – Passagiere können daher unter Umständen für einen Ersatzflug zu anderen Airports gebracht werden.
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Ich habe keine Alternative bekommen – und nun?
Nach einer Umbuchung kann Lufthansa die Fluggäste nur dann benachrichtigen, wenn sie ihre Kontaktdaten mitgeteilt haben. Wer keinen Alternativflug erhalten hat, soll sich online über „Meine Buchungen“ informieren. Lufthansa bittet Reisende, nur dann im Callcenter anzurufen, wenn sie online keine Alternative finden.
An den Airports selbst wird am Freitag wohl nur wenig Hilfe zu bekommen sein. So teilt die Lufthansa mit: „Bitte vermeiden Sie es, zum Flughafen zu fahren. Durch den Streik sind dort nur wenige oder gar keine Serviceschalter geöffnet. Es kann Ihnen also auch dort mit großer Wahrscheinlichkeit keine sofortige Alternative angeboten werden.“
Flug gestrichen: Kann ich kostenlos stornieren?
Wenn ein Flug streikbedingt gestrichen wird, dann können Fluggäste den Flug auch kostenlos stornieren und sich damit den Ticketpreis voll erstatten lassen. Das geht online oder über die Telefonhotline. Gut zu wissen: Ein Flug gilt auch dann als annulliert, wenn er um mehr als eine Stunde vorverlegt wird.
Am Flughafen gestrandet: Wer zahlt Verpflegung und Unterkunft?
Wird ein Flug annulliert oder verspätet sich, dann muss die Fluggesellschaft sich um wartende Fluggäste kümmern. Sie erhalten kostenlose Mahlzeiten und Getränke am Airport, oftmals werden Restaurantgutscheine verteilt. Zudem muss sie zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglichen – beispielsweise, indem sie einen kostenlosen WLAN-Zugang zur Verfügung stellt.
Wenn der Alternativflug erst am nächsten Tag stattfindet, muss die Airline eine Übernachtung in einem Hotel mittlerer Klasse und den Transport zur Unterkunft organisieren.
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Die Airline oder der Veranstalter muss gestrandete Passagiere betreuen.
Habe ich bei Streiks Anspruch auf Entschädigung?
„Durch den Warnstreik der Lufthansa werden viele Reisende ihr Ziel nicht wie geplant erreichen. Das ist zu hoch frequentierten Reisezeiten wie den Sommerferien besonders ärgerlich“, sagt Julián Navas, Fluggastrechteexperte bei „Airhelp“. Bei Verspätungen von über drei Stunden oder Ausfällen hätten betroffene Passagierinnen und Passagiere jedoch Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hatte 2021 diesbezüglich die Fluggastrechte in der ganzen EU gestärkt. Eine Airline könne nicht argumentieren, dass ein solcher Streik ein „außergewöhnlicher Umstand“ sei, insbesondere wenn dieser sich an geltendes Recht halte. Wenn sich der Arbeitskampf darauf beschränke, etwa Gehaltserhöhungen oder bessere Arbeitszeiten durchzusetzen, sei dieser „Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit dieses Unternehmens“, so der EuGH (Urt. v. 23.3.2021, Rs C-28/20).
Dies gelte jedoch nur, wenn das Personal bei der Fluggesellschaft beschäftigt ist, so Navas. Streiks des Flughafenpersonals, der Flugsicherung oder anderer Luftfahrt bezogener Dienste gelten als außergewöhnlicher Umstand, da diese Streiks nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen.
Zum Hintergrund: Die Verordnung EG 261
Die Fluggastrechte werden in der Verordnung EG 261 geregelt. Demnach können Reisenden bei Flugausfällen und Flugverspätungen Entschädigungszahlungen zwischen 250 und 600 Euro zustehen, je nach Länge der Flugstrecke.
Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach dem geplanten Flug.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.