Was bedeutet die Omikron-Variante für die Weihnachtsreise?

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An Weihnachten oder Silvester verreisen ist auch in diesem Jahr nicht so einfach. Die neue Omikron-Variante sorgt für verschärfte Einreiseregeln in Deutschland und im Ausland. Lockdowns, Kontaktbeschränkungen und PCR-Tests sind wieder allgegenwärtig. Lies hier, was bei Reisen innerhalb Deutschlands und im europäischen Ausland gilt.

Weihnachten und Silvester: Reise-Regeln in Deutschland

Einen Lockdown vor Weihnachten hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)  ausgeschlossen. Dennoch mussten zur Eindämmung einer fünften Corona-Welle schärfere Corona-Regeln her. Daher haben Bund und Länder haben am Dienstag, 21. Dezember, schärfere Kontaktbeschränkungen nach Weihnachten beschlossen.

So sind ab dem  28. Dezember dann für Geimpfte und Genesene nur noch private Zusammenkünfte mit maximal zehn Personen erlaubt. Für Ungeimpfte bleibt es bei der geltenden Regel, dass sie sich über den eigenen Haushalt hinaus nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen dürfen. Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen und der Verkauf von Feuerwerkskörpern sind nicht erlaubt. 




Du willst einen unvergesslichen Jahreswechsel? Dann reise an einen dieser Orte. (Symbolfoto)

Bisher gilt bei privaten Zusammenkünften vielerorts noch eine Obergrenze von 50 Personen im Inneren und von 200 Personen im Freien.

Verreisen in Deutschland: Diese Regelungen gelten bereits

Derzeit besteht bundesweit kein (Teil-)Lockdown und auch kein Reiseverbot. Somit ist es grundsätzlich möglich, in ein anderes Bundesland zu reisen. Dort müssen Reisende aber die jeweils geltenden Einschränkungen beachten. 

So ist in ganz Deutschland der Zugang zu Hotels, Kinos, Weihnachtsmärkten, Theatern und Restaurants nur noch Geimpften und Genesenen gestattet (2G-Regel). Es kann auch ein zusätzlicher Test gefordert werden (2G plus). Mit einer Booster-Impfung soll die Testpflicht bundesweit fallen, so der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz

Die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Züge des Nah- und Fernverkehrs ist für Ungeimpfte weiterhin nur mit einem tagesaktuellen Test möglich, es gilt in Bus und Bahn die 3G-Regel. 




Was ist im Jahr 2021 an Weihnachten erlaubt? (Symbolfoto)

Teil-Lockdown in Sachsen: Übernachtungsverbot für Touristinnen und Touristen

Bei Bedarf können die Bundesländer strengere Regeln verhängen, einige haben das angesichts hoher Inzidenzen, der Omikron-Variante und der bevorstehenden Feiertage bereits getan. In Sachsen gilt bis zum 9. Januar 2022 eine Corona-Notfallverordnung – diese beinhaltet beispielsweise ein touristisches Übernachtungsverbot. Hotels, Ferienhäuser und Pensionen dürfen Touristinnen und Touristen damit nicht mehr beherbergen.

Außerdem sind private Treffen nur zwischen einem Hausstand und einer weiteren Person zulässig, wenn mindestens eine ungeimpfte Person dabei ist. Ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren. 

Die Einreiseregeln in Deutschland

Quarantäne, Corona-Testpflicht, digitale Anmeldung – die Regeln für die Einreise nach Deutschland hängen von der Einstufung der Länder in Risikokategorien ab. Daher warten viele Reisende jede Woche mit Spannung auf die Aktualisierung der Risikogebiete-Liste des Robert Koch-Institutes (RKI) nach entsprechenden Einstufungen der Bundesregierung.

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Deutschland unterscheidet zwischen zwei Arten von Risikogebieten: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete.

Nachweispflicht für Reisende

Generell gilt eine Nachweispflicht beziehungsweise die 3G-Regel: Alle Reisenden müssen bereits vor der Einreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Dabei ist es egal, aus welchem Land sie kommen und mit welchem Verkehrsmittel – also ob per Flugzeug, Bus, Bahn oder Auto. Die Nachweispflicht gilt auch für Kinder ab zwölf Jahren.

Für Menschen, die aus einem Risikogebiet einreisen, gelten die folgenden verschärften Regeln zusätzlich zur Nachweispflicht:

Digitale Anmeldung: Reisende, die aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet kommen, müssen sich vor der Einreise auf www.einreiseanmeldung.de registrieren.

Testpflicht: Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet müssen sich Reisende ab zwölf Jahren bereits vor der Einreise auf das Coronavirus testen lassen (PCR-Test maximal 72 Stunden alt, Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden alt). Kontrolliert wird vom Beförderungsunternehmen, der Nachweis kann auch bei der Einreisekontrolle verlangt werden. Es gibt keine Ausnahmen für Geimpfte und Genesene. In Bayern gelten Sonderregeln, welche der Landkreis Augsburg erklärt.

Quarantänepflicht: Reisende, die aus einem Hochrisikogebiet zurückkehren und weder geimpft noch genesen sind, müssen für bis zu zehn Tage in Quarantäne. Die Maßnahme kann in der Regel durch einen Test an Tag fünf verkürzt werden, sobald das negative Ergebnis vorliegt. Die Quarantänepflicht gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren, endet aber automatisch nach dem fünften Tag.

​Anders sieht es nach der Einreise aus einem Virusvariantengebiet aus: Hier müssen alle Reisenden (auch Kinder) für 14 Tage in Quarantäne, ein Freitesten ist nicht möglich. Es gibt keine Ausnahmen für Geimpfte oder Genesene.