Streiks an NRW-Flughäfen: Was Betroffene tun können
Am Montag werden die Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn bestreikt. Verdi hat die Mitarbeitenden dazu aufgerufen. Zahlreiche Flüge fallen aus oder wurden verschoben. Welche Rechte haben betroffene Reisende?
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Tausende Reisende müssen sich am Montag, 27. Februar, in Nordrhein-Westfalen auf Flugausfälle und Verspätungen gefasst machen. Die Gewerkschaft Verdi kündigte am Freitagmorgen an, dass an den Airports Düsseldorf und Köln/Bonn gestreikt wird. Die Warnstreiks sollen am Flughafen Düsseldorf um 3 Uhr morgens beginnen, kurz darauf wird dann auch am Flughafen Köln/Bonn gestreikt. Das Ende des Streiks ist für die Nacht von Montag auf Dienstag angekündigt.
Mit dem Streikaufruf reagiert Verdi auf die stockenden Verhandlungen im Tarifstreit im öffentlichen Dienst. Die Beschäftigten der Betreibergesellschaften werden häufig nach den Tarifverträgen der Kommunen bezahlt.
Welche Flüge fallen an den Flughäfen aus?
Der Flughafen Köln/Bonn teilte mit, dass 134 der insgesamt 136 geplanten Flüge am Montag gestrichen wurden. Passagierinnen und Passagiere werden gebeten, sich vor der Anreise zum Flughafen mit ihrer Fluggesellschaft beziehungsweise dem Reiseveranstalter in Kontakt zu setzen und sich nach dem aktuellen Stand zu erkundigen.
Am Flughafen Düsseldorf waren für Montag ursprünglich 330 Flugbewegungen geplant. Wie die Deutsche Presseagentur mitteilte, wurden jedoch 205 Starts und Landungen wegen des Streiks annulliert. 36 Flüge würden zudem auf andere Flughäfen umgeleitet beziehungsweise auf Dienstag verschoben worden. Wer am Montag ab Düsseldorf fliegen will, soll sich vor Reiseantritt zum Flughafen bei der Airline oder dem Reiseveranstalter über den aktuellen Stand des Fluges erkundigen, teilte ein Sprecher des Düsseldorfer Flughafens dem reisereporter mit.
Auch am Flughafen in Hamburg und in Berlin wurden aufgrund des Streiks in NRW am Montag Flüge abgesagt. In Hamburg waren fünf Flüge betroffen, das teilte eine Sprecherin des Flughafen am Montagmorgen mit. Am Airport Berlin-Brandenburg fielen ebenfalls fünf geplante Flüge nach Köln aus, wie ein Flughafensprecher mitteilte. Nach Düsseldorf finden drei Flüge nicht statt.
Als am vergangenen Freitag Warnstreiks an den Flughäfen in Frankfurt, München, Hamburg, Hannover, Bremen, Dortmund, Stuttgart und Leipzig stattfanden, stellten die meisten Flughäfen ihren regulären Betrieb komplett ein – Tausende Flugabsagen waren die Folge.
Wie komme ich an einen neuen Flug?
Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Reisende Anspruch auf Alternativbeförderung. Bei einem Streik sind die Fluggesellschaften verpflichtet, zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Ersatztransport zu organisieren.
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Reisende können aber auch selbst kostenlos bei ihrer Airline umbuchen oder komplett stornieren. Das ist online möglich, zum Beispiel über die Buchungsseite der Fluggesellschaft.
Für innerdeutsche Flüge, die aufgrund des Streiks nicht durchgeführt werden können, besteht die Möglichkeit, das Flugticket in einen Fahrschein der Deutschen Bahn umzuwandeln.
Wichtig ist, dass die Fluggästinnen und Fluggäste die Belege für Zugtickets oder andere Beförderungsmittel aufbewahren, damit sie ihrer Airline die Kosten in Rechnung stellen können.
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Was ist mit meinem Gepäck?
Sollten die Flüge stattfinden, kann es dennoch zu Verzögerungen in der Gepäckabfertigung kommen. Heißt: Gegebenenfalls müssen Koffer nachgeliefert werden.
Habe ich bei Streiks Anspruch auf Entschädigung?
Durch die Streiks werden viele Reisende ihr Ziel nicht wie geplant erreichen. Bei Verspätungen von über drei Stunden oder Ausfällen haben betroffene Passagierinnen und Passagiere grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von 200 bis 600 Euro, je nach Flugstrecke. So sieht es die Europäische Fluggastrechteverordnung (EG 261) vor.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks bei der Airline gehören nicht dazu.
Doch im aktuellen Fall haben Reisende schlechte Karten: „Da es sich um einen Streik des Boden- beziehungsweise Flughafenpersonals handelt, haben betroffene Passagiere in der Regel keinen Anspruch auf eine Entschädigung“, so Julián Navas vom Fluggastrechteportal „Airhelp“.
Diese Streiks liegen nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft. Eine Ausnahme gelte, wenn auch das Personal am Check-in, welches von der Airline gestellt wird, streike.
Am Flughafen gestrandet: Wer zahlt Verpflegung und Unterkunft?
Wird ein Flug annulliert oder verspätet er sich, muss sich die Fluggesellschaft immer um wartende Fluggästinnen und Fluggäste kümmern.
Ab einer Verspätung von zwei Stunden erhalten sie kostenlose Mahlzeiten und Getränke am Airport, oftmals werden Restaurantgutscheine verteilt.
Zudem muss die Airline zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E‑Mails ermöglichen – beispielsweise, indem sie einen kostenlosen WLAN-Zugang zur Verfügung stellt.
Wenn der Alternativflug erst am nächsten Tag stattfindet, muss die Airline eine Übernachtung in einem Hotel mittlerer Klasse und den Transport zur Unterkunft organisieren.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wird laufend aktualisiert.