Die Traumziele in Italien – Orte wie Venedig, die Adriaküste und Gardasee– freuen sich auf Touristinnen und Touristen. Diese müssen für den Urlaub aber einige Dinge beachten.
Testpflicht für Italien-Urlauber, Quarantäne für Ungeimpfte
Das gesamte Land samt der Inseln Sardinien und Sizilien gilt ab dem 1. Januar als Corona-Hochrisikogebiet und steht damit auf der Risikogebiets-Liste des Robert-Koch-Institutes. Für Ungeimpfte und nicht Genesene besteht damit bei der Rückreise eine Quarantänepflicht.
Doch auch im Land selbst wird es für Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, ungemütlich – ein Urlaub quasi unmöglich. Zwar dürfen Reisende mit diesem Corona-Status weiterhin einreisen, doch seit dem 16. Dezember besteht für sie eine Quarantänepflicht. Geimpfte und Genesene benötigen hingegen nur einen negativen Corona-Test für die Einreise.
Zudem gilt ab dem 10. Januar fast im ganzen Land die 2G-Regel. Hotels, Restaurants und Skiliften dürfen dann nur Geimpfte und Genesene nutzen. Wir informieren Reisende im Detail darüber, was Reisende bezüglich der Urlaubsplanung und vor Ort in Italien beachten müssen.
Die aktuelle Corona-Lage in Italien
Italien ist eines der Länder in Europa, die im vergangenen Jahr am härtesten von der Corona-Pandemie getroffen wurden. Während es in diesem Sommer und Herbst ruhig war, schlägt nun die nächste Corona-Welle wieder zu: Die landesweite 7-Tage-Inzidenz steht aktuell bei 632,7 (Stand: 30. Dezember).
Ab dem 1. Januar gilt das Land daher als Hochrisikogebiet und steht damit auf der Risikogebiete-Liste des Robert-Koch-Institutes. Die Einstufung als Hochrisikogebiet ist seit dem 1. August 2021 ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von deutlich über 100 möglich.
Italien selbst teilt die 20 Regionen des Landes je nach Infektionsgeschehen in vier Risikozonen ein – es gelten unterschiedliche Einschränkungen.
Grüner Pass muss ins Gepäck
Wer nach Italien reisen will, braucht das digitale Covid-Zertifikat – mit dem eines der drei „G“ (geimpft, genesen, getestet) nachgewiesen werden kann. Und zwar nicht nur, weil er sonst gar nicht erst ins Land kommt. Wer in Italien im Innenbereich eines Restaurants essen will, muss den „Grünen Pass“ vorzeigen. Das gilt ebenfalls für Museen und Thermen, Kinos und Theater, Kultur- oder Sportveranstaltungen im Freien, Schwimmbäder, Fitnessstudios und Vergnügungsparks. Betroffen sind alle Menschen ab zwölf Jahren.
Doch ab dem 10. Januar gilt dann fast im ganzen Land die 2G-Regel. Das heißt, nur Geimpfte und Genesene dürfen Hotels, Kongresszentren, den öffentlichen Nah- und Fernverkehr und Skilifte nutzen – der „Green Pass“ wird in den „Super Green Pass“ umgewandelt.
Einreise nach Italien – die Vorschriften
Aus Ländern der Europäischen Union – und damit auch aus Deutschland– sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist die Einreise nach Italien erlaubt. Allerdings hat das Land seine Einreisebestimmungen drastisch verschärft.
Seit dem 16. Dezember 2021 besteht für nicht geimpfte und nicht genesene Personen eine Coronatest- sowie fünftägige Quarantänepflicht. Geimpfte und Genesene müssen bei der Einreise zwar nicht in Quarantäne, benötigen aber entweder einen maximal 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test. Wer weder geimpft noch genesen ist, kann zwar mit einem negativen Corona-Test einreisen, muss aber für fünf Tage in Quarantäne. Nach Ablauf der Quarantänezeit muss ein weiterer Corona-Test gemacht werden.
Vorgelegt werden kann der digitale Impfausweis, der internationale Impfausweis (gelbes Heftchen) bleibt auch weiterhin gültig. Außerdem gilt für alle Reisenden:
- Online-Registrierung: Zur Einreise müssen Touristinnen und Touristen ein Formular (European Passenger Locator Form) ausfüllen, in dem sie Angaben zum Gesundheitszustand machen. Für die Einreise nach Südtirol gilt ein eigenes Online-Formular. Die Einreise ist stets dem zuständigen Gesundheitsamt innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen.
Zudem gelten mehrere Einschränkungen im Land, über welche die italienische Botschaft in Berlin informiert.
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Mit Flugzeug, Bus, Bahn oder Auto nach Italien: Was geht?
Gibt es viele Flüge nach Italien?
Es gibt verschiedene Flugverbindungen zwischen Deutschland und Italien – zum Beispiel von Alitalia, Lufthansa, Easyjet, Ryanar und Eurowings. Täglich starten Maschinen von Frankfurt am Main und München, seltener von Berlin und Düsseldorf.
Die italienische Botschaft rät Passagieren dazu, sich bei den Airlines nach den für das Boarding erforderlichen Dokumenten zu erkundigen. Denn manchmal würden Fluggesellschaften zusätzliche – oder andere – Unterlagen verlangen, als in den Regelungen beider Länder vorgeschrieben ist. Einige ließen nur Personen an Bord, die ein negatives Testergebnis vorlegen können.
Mit dem Zug oder dem Bus nach Italien
Reisende sollten sich vor der geplanten Abfahrt informieren, ob ihre Bahnverbindung aktuell bedient wird. Die Schnellzüge von Trenitalia dürfen derzeit nur zu 50 Prozent ausgelastet werden, damit die Abstandsregeln eingehalten werden können. Während der gesamten Bahnfahrt gilt eine Maskenpflicht.
Alle Reisenden müssen beim Einstieg in ein öffentliches Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer eine Einreiseerklärung übergeben. Ab dem 10. Januar gilt die 2G-Regel.
Kann ich mit dem Auto nach Italien?
Ja. Die Durchfahrt mit dem Auto sowohl durch die Schweiz als auch durch Österreich ist erlaubt. Tankstellen und Autobahntankstellen seien in ganz Italien geöffnet..
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Regeln für Autofahrer in Italien
Autofahrerinnen und Autofahrer sollten beachten, dass bei der Fahrt mit mehreren Haushalten generell höchstens drei Personen im Auto sein dürfen. Eine Maskenpflicht gilt dann auch für alle Mitfahrenden, sofern keine Plexiglas-Trennwand zwischen Vorder- und Rücksitzen vorhanden ist.
In Südtirol ist die Zahl der Mitfahrer laut ADAC-Informationen hingegen nicht begrenzt. Wenn sie aus verschiedenen Haushalten stammen, müssen sie aber einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Regelung gilt auch in Friaul und Venetien.
Die wichtigsten Corona-Regeln in Italien
In Italien gelten grundsätzlich ähnliche Regeln wie in anderen europäischen Ländern, auch für Touristen. Darüber informiert das Auswärtige Amt:
- 2G-Regel gilt für Innenbereiche von Restaurants, Museen und Schwimmbäder (Impfung, Genesung oder maximal 48 Stunden alter Corona-Test). Ab dem 10. Januar gilt 2G auch in Hotels.
- Der Mindestabstand von ein bis zwei Metern ist vorgeschrieben.
- Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum im Freien in Italien wurde aufgehoben (Ausnahme ist Sizilien). In geschlossenen Räumen ist weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen – es kann auch eine merlagige selbstgemachte Alltagsmaske sein. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter sechs Jahren.
- Es finden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen wie Behörden, Geschäften oder Sehenswürdigkeiten statt.
- Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder geschlossenen Skiliften fährt, muss negativ getestet, geimpft oder genesen sein (3G). Ab dem 10. Jannuar gilt 2G.
- Ab dem 1. Februar gilt in Supermärkten, Post und Bankschaltern die 3G-Regel. In Zügen, Flugzeugen und auf Schiffen greift die Regel bereits.
- In einem Auto dürfen sich bis zu fünf Personen aus demselben Haushalt ohne Maske aufhalten. Erlaubt sind außerdem maximal drei Personen aus mehreren Haushalten, aber mit Maske. (siehe Regeln im Auto)
- Die Behörden empfehlen die Nutzung der Tracing App Immuni.
Restaurant, und Museum nur mit Impfung oder Genesung
Wichtig ist: Vergiss vor Ort nie dein digitales Covid-Zertifikat – mit dem du eins der zwei „G“ (geimpft, genesen) nachweisen kannst. Wer in Italien im Innenbereich eines Restaurants essen will, muss den „Grünen Pass“ vorzeigen. Das gilt ebenfalls für Museen und Thermen, Kultur- oder Sportveranstaltungen im Freien, Schwimmbäder, Fitnessstudios und Vergnügungsparks.
Welche Regeln gelten an den Stränden?
Grundsätzlich gilt an frei zugänglichen Stränden: Der Abstand von mindestens einem Meter zu anderen Besucherinnen und Besuchern muss gefährleistet sein. Zwischen Sonnenliegen und -stühlen ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Es gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn der Mindestabstand zu haushaltsfremden Personen nicht eingehalten werden kann. Strandbäder können eine Anmeldung verlangen und Fieber messen – daher sollten sich Gästinnen und Gäste immer vorab informieren.
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen. Dafür entscheidend ist auch der nächste Punkt:
Skiurlaub in Italien: Welche Regeln gelten auf der Piste?
Wie im gesamten Land gilt auch auf den Skipisten: Ohne „Green Pass“ geht nichts. Oft werden Wintersportlerinnen und Wintersportler direkt beim Kauf des Skipasses nach ihrem Corona-Nachweis gefragt. Auch in Seilbahnen und Sesselliften wird oft die 3G Regel kontrolliert und der QR-Code des digitalen Corona-Zertifikats gescannt. Du solltest dein Handy auf jeden Fall einpacken – wer ohne „Green Pass“ erwischt wird, muss bis zu 1500 Euro Strafe zahlen. Ab dem 10. Januar gilt in Skiliften die 2G-Regel. Dann haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt.
In den Skigebieten gilt zudem in allen Seilbahnen und Sesselliften sowie in den Wartebereichen im Inneren eine Maskenpflicht für alle ab sechs Jahren. Notwendig ist hier eine medizinische Maske. Zudem sollen Skifahrerinnen und Skifahrer den Mindestabstand von einem Meter einhalten.
Bereits aktuell sind zwei Skigebiete in Italien geöffnet. Auf dem Schnalstaler Gletscher kannst du in Südtirol den Schnee genießen, zudem nimmt der Presena-Gletscher am Passo Tonale schon Gäste entgegen.
Einteilung des Landes in vier Risikostufen
Italien teilt die 20 Regionen des Landes je nach Infektionsgeschehen in vier Risikozonen ein – rot, orange, gelb und weiß. Die aktuellen Einstufungen sind auf einer Karte des italienischen Gesundheitsministeriums nachzusehen. Je nach Einstufung gelten unterschiedliche Abstufungen und Einschränkungen:
- Weiße Zonen: Hier sind die meisten Beschränkungen aufgehoben. Die Menschen müssen nur die Maskenpflicht in den Innenräumen einhalten und auf die Abstände achten.
- Gelbe Zonen: In Restaurants und Bars dürfen nur vier Menschen an einem Tisch sitzen, Museen und Ausstellungen dürfen öffnen. Es gilt eine Maskenpflicht im Freien.
- Orangene Zonen: Hier sollen die Menschen in der Regel ihre Orte nicht verlassen. Restaurants und Bars dürfen nur Außer-Haus-Verkauf anbieten. Hotels dürfen aber grundsätzlich Übernachtungsgäste empfangen.
- Rote Zonen: Es gelten Ausgangssperren. Die Menschen dürfen ihre Wohnungen grundsätzlich nur aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen verlassen, das berichtet der „ADAC“. Die Ein- und Ausreise in rote Zonen ist grundsätzlich verboten. Restaurants und Bars sind dicht; auch alle Geschäfte, die keine lebenswichtigen Produkte anbieten, müssen schließen. Es gilt ein touristisches Beherbergungsverbot: Hotels dürfen keine Urlauber aufnehmen, sondern nur Geschäftsreisende.
Rot ist derzeit folgende Region: keine.
Regeln für die Rückkehr aus Italien nach Deutschland
Auch für die Rückreise nach Deutschland müssen Urlauber Regeln beachten, da Italien als Hochrisikogebiet gilt.
Nachweispflicht: Bei der Einreise muss der Nachweis über eine vollständige Impfung, eine Genesung oder einen aktuellen negativen Coronatest vorliegen. Möglich ist ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder ein maximal 48 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest. Die Nachweispflicht gilt für Kinder ab zwölf Jahren.
Einreiseanmeldung: Alle Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer aus Hochrisikogebieten müssen die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Hier muss der Test-, Impf- oder Genesenennachweis hochgeladen werden.
Quarantänepflicht: Für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer aus Hochrisikogebieten besteht eine Quarantänepflicht – auch für Kinder! Menschen ab zwölf Jahren müssen sich für bis zu zehn Tage isolieren. Die Quarantäne kann durch einen freiwilligen Corona-Test ab dem fünften Tag nach der Rückkehr verkürzt werden. Geimpfte und Genesene sind von der Quarantänepflicht befreit, ihre ungeimpften Kinder aber nicht. Allerdings endet für Kinder unter zwölf Jahren die Quarantäne automatisch nach dem fünften Tag.
So viel kostet ein Coronatest in Italien
In Italien kostet ein Antigen-Schnelltest 20 bis 50 Euro, ein PCR-Test liegt bei 50 bis 120 Euro. Die Preise können je nach Region und Anbieter variieren, darüber informiert das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland. Test-Orte in Italien finden sich beispielsweise an Flughäfen, in öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie in Apotheken.
Es gibt aber auch die Möglichkeit auf kostenlose Tests: An mehreren Bahnhöfen hat das italienische Rote Kreuz kostenlose Teststationen eingerichtet. Diese sind stationiert in Rom Termini, Mailand Centrale, Bari Centrale, Bologna Centrale, Cagliari, Florenz SMN, Genua Piazza Principe, Neapel Centrale, Palermo Centrale, Reggio Calabria, Turin PN und Venedig Santa Lucia. Die Teststellen schließen um 13.30 Uhr, eine persönliche Anmeldung ist nötig und morgens ab 7.30 Uhr möglich. Es kann zu längeren Wartezeiten für Testwillige an den Bahnhöfen kommen.
Checkliste für Einreise und Rückreise
Hier findest du alle wichtigen Infos zur Einreise und Rückreise im Überblick:
| Gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes? | ja |
| Ist Italien Hochrisikogebiet? | ja |
| Virusvariantengebiet | nein |
| Online-Anmeldung für Einreise nach Italien nötig? | ja – Online-Einreiseformular muss ausgefüllt werden |
| Corona-Test bei Einreise nötig? | ja, Schnelltest oder PCR-Test (maximal 48 Stunden alt); Ausnahmen: Kinder unter 6 Jahren |
| Corona-Test für Geimpfte und Genesene? | nein |
| Gilt eine Quarantäne-Pflicht? | Ja, für nicht Geimpfte und nicht Genesene – sowohl bei der Einreise als auch bei der Rückreise |
| Corona-Test für Rückkehr? | Nachweispflicht (Impfung, Corona-Test oder Genesung) für alle Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer ab 12 Jahren. |
Stand der Infos: 17. November 2021