Das sind die Regeln für Reisende 2022

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Die Traumziele in Italien – Orte wie Venedig, die Adriaküste und Gardasee– freuen sich auf Touristinnen und Touristen. Diese müssen für den Urlaub aber einige Dinge beachten. 

Testpflicht für Italien-Urlauber, Quarantäne für Ungeimpfte 

Das gesamte Land samt der Inseln Sardinien und Sizilien gilt ab dem 1. Januar als Corona-Hochrisikogebiet und steht damit auf der Risikogebiets-Liste des Robert-Koch-Institutes. Für Ungeimpfte und nicht Genesene besteht damit bei der Rückreise eine Quarantänepflicht. 

Doch auch im Land selbst wird es für Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, ungemütlich – ein Urlaub quasi unmöglich. Zwar dürfen Reisende mit diesem Corona-Status weiterhin einreisen, doch seit dem 16. Dezember besteht für sie eine Quarantänepflicht. Geimpfte und Genesene benötigen hingegen nur einen negativen Corona-Test für die Einreise.

Zudem gilt ab dem 10. Januar fast im ganzen Land die 2G-Regel. Hotels, Restaurants und Skiliften dürfen dann nur Geimpfte und Genesene nutzen. Wir informieren Reisende im Detail darüber, was Reisende bezüglich der Urlaubsplanung und vor Ort in Italien beachten müssen. 

Die aktuelle Corona-Lage in Italien

Italien ist eines der Länder in Europa, die im vergangenen Jahr am härtesten von der Corona-Pandemie getroffen wurden. Während es in diesem Sommer und Herbst ruhig war, schlägt nun die nächste Corona-Welle wieder zu: Die landesweite 7-Tage-Inzidenz steht aktuell bei 632,7 (Stand: 30. Dezember).

Ab dem 1. Januar gilt das Land daher als Hochrisikogebiet und steht damit auf der Risikogebiete-Liste des Robert-Koch-Institutes. Die Einstufung als Hochrisikogebiet ist seit dem 1. August 2021 ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von deutlich über 100 möglich.

Italien selbst teilt die 20 Regionen des Landes je nach Infektionsgeschehen in vier Risikozonen ein – es gelten unterschiedliche Einschränkungen.

Grüner Pass muss ins Gepäck

Wer nach Italien reisen will, braucht das digitale Covid-Zertifikat – mit dem eines der drei „G“ (geimpft, genesen, getestet) nachgewiesen werden kann. Und zwar nicht nur, weil er sonst gar nicht erst ins Land kommt. Wer in Italien im Innenbereich eines Restaurants essen will, muss den „Grünen Pass“ vorzeigen. Das gilt ebenfalls für Museen und Thermen, Kinos und Theater, Kultur- oder Sportveranstaltungen im Freien, Schwimmbäder, Fitnessstudios und Vergnügungsparks. Betroffen sind alle Menschen ab zwölf Jahren.

Doch ab dem 10. Januar gilt dann fast im ganzen Land die 2G-Regel. Das heißt, nur Geimpfte und Genesene dürfen Hotels, Kongresszentren, den öffentlichen Nah- und Fernverkehr und Skilifte nutzen – der „Green Pass“ wird in den „Super Green Pass“ umgewandelt.

Einreise nach Italien – die Vorschriften

Aus Ländern der Europäischen Union – und damit auch aus Deutschland– sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist die Einreise nach Italien erlaubt. Allerdings hat das Land seine Einreisebestimmungen drastisch verschärft.

Seit dem 16. Dezember 2021 besteht für nicht geimpfte und nicht genesene Personen eine Coronatest- sowie fünftägige Quarantänepflicht. Geimpfte und Genesene müssen bei der Einreise zwar nicht in Quarantäne, benötigen aber entweder einen maximal 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test. Wer weder geimpft noch genesen ist, kann zwar mit einem negativen Corona-Test einreisen, muss aber für fünf Tage in Quarantäne. Nach Ablauf der Quarantänezeit muss ein weiterer Corona-Test gemacht werden.

Vorgelegt werden kann der digitale Impfausweis, der internationale Impfausweis (gelbes Heftchen) bleibt auch weiterhin gültig. Außerdem gilt für alle Reisenden:

  • Online-Registrierung: Zur Einreise müssen Touristinnen und Touristen ein Formular (European Passenger Locator Form) ausfüllen, in dem sie Angaben zum Gesundheitszustand machen. Für die Einreise nach Südtirol gilt ein eigenes Online-Formular. Die Einreise ist stets dem zuständigen Gesundheitsamt innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen.

Zudem gelten mehrere Einschränkungen im Land, über welche die italienische Botschaft in Berlin informiert.

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Mit Flugzeug, Bus, Bahn oder Auto nach Italien: Was geht?

Gibt es viele Flüge nach Italien? 

Es gibt verschiedene Flugverbindungen zwischen Deutschland und Italien – zum Beispiel von Alitalia, Lufthansa, Easyjet, Ryanar und Eurowings. Täglich starten Maschinen von Frankfurt am Main und München, seltener von Berlin und Düsseldorf.

Die italienische Botschaft rät Passagieren dazu, sich bei den Airlines nach den für das Boarding erforderlichen Dokumenten zu erkundigen. Denn manchmal würden Fluggesellschaften zusätzliche – oder andere – Unterlagen verlangen, als in den Regelungen beider Länder vorgeschrieben ist. Einige ließen nur Personen an Bord, die ein negatives Testergebnis vorlegen können.

Mit dem Zug oder dem Bus nach Italien

Reisende sollten sich vor der geplanten Abfahrt informieren, ob ihre Bahnverbindung aktuell bedient wird. Die Schnellzüge von Trenitalia dürfen derzeit nur zu 50 Prozent ausgelastet werden, damit die Abstandsregeln eingehalten werden können. Während der gesamten Bahnfahrt gilt eine Maskenpflicht.

Alle Reisenden müssen beim Einstieg in ein öffentliches Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer eine Einreiseerklärung übergeben. Ab dem 10. Januar gilt die 2G-Regel.

Kann ich mit dem Auto nach Italien?

Ja. Die Durchfahrt mit dem Auto sowohl durch die Schweiz als auch durch Österreich ist erlaubt. Tankstellen und Autobahntankstellen seien in ganz Italien geöffnet..