Aktuelles zu Corona, Regeln und Inzidenz

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Die Traumziele in Italien – Orte wie Venedig, Rom und Florenz sowie die Inseln wie Sardinien und Sizilien oder Regionen wie die Adriaküste und der Gardasee– freuen sich auf Touristinnen und Touristen. Diese müssen für den Urlaub aktuell noch einige Dinge beachten.

Wir informieren Reisende im Detail darüber, was sie bezüglich der Urlaubsplanung und vor Ort in Italien beachten müssen. 

Die aktuelle Corona-Lage in Italien

Italien ist eines der Länder in Europa, die im vergangenen Jahr am härtesten von der Corona-Pandemie getroffen wurden. Während es im Sommer und Herbst 2021 ruhig war, schlug Anfang 2022 die nächste Corona-Welle zu. Aktuell liegt die llandesweite 7-Tage-Inzidenz bei 714,5 steht (Stand: 18. März).

Seit dem 3. März gilt das Land aus deutscher Sicht nicht mehr als Hochrisikogebiet. Italien selbst teilt die 20 Regionen des Landes je nach Infektionsgeschehen in vier Risikozonen ein – es gelten unterschiedliche Einschränkungen. Am 20. März beendet Italien den Notstand, der mehr als zwei Jahre lang galt. 

Einreise nach Italien – die Vorschriften

Aus Ländern der Europäischen Union – und damit auch aus Deutschland– sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist die Einreise nach Italien erlaubt. Es gelten folgende Regeln:

  • Nachweispflicht: Die Einreise ist mit dem „Grünen Pass“ möglich. Das heißt, Reisende müssen entweder den Nachweis über eine Impfung, eine Genesung von Covid-19 oder einen negativen Corona-Test parat haben. Ein PCR-Test darf maximal 72 Stunden alt sein, ein Antigen-Schnelltest 48 Stunden. Die Quarantänepflicht nach der Einreise für Ungeimpfte entfällt.
  • Online-Registrierung: Zur Einreise müssen Touristinnen und Touristen ein Formular (European Passenger Locator Form) ausfüllen, in dem sie Angaben zum Gesundheitszustand machen. Für die Einreise nach Südtirol gilt ein eigenes Online-Formular. Die Einreise ist stets dem zuständigen Gesundheitsamt innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen.

Mit Kindern nach Italien

Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Minderjährige im Allgemeinen sind von der Quarantänepflicht befreit, wenn sie in Begleitung eines Elternteils reisen, für das aufgrund eines Impfzertifikats oder Genesenennachweises keine Quarantänepflicht besteht. Die Nachweispflicht über einen negativen Corona-Test für Kinder ab sechs Jahren bleibt davon unberührt.

Mit Flugzeug, Bus, Bahn oder Auto nach Italien: Was geht?

Gibt es viele Flüge nach Italien? 

Es gibt verschiedene Flugverbindungen zwischen Deutschland und Italien – zum Beispiel von Alitalia, Lufthansa, Easyjet, Ryanar und Eurowings. Täglich starten Maschinen von Frankfurt am Main und München, seltener von Berlin und Düsseldorf.

Die italienische Botschaft rät Passagieren dazu, sich bei den Airlines nach den für das Boarding erforderlichen Dokumenten zu erkundigen. Denn manchmal würden Fluggesellschaften zusätzliche – oder andere – Unterlagen verlangen, als in den Regelungen beider Länder vorgeschrieben ist. 

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Mit dem Zug oder dem Bus nach Italien

Reisende sollten sich vor der geplanten Abfahrt informieren, ob ihre Bahnverbindung aktuell bedient wird. Die Schnellzüge von Trenitalia dürfen derzeit nur zu 50 Prozent ausgelastet werden, damit die Abstandsregeln eingehalten werden können. Während der gesamten Bahnfahrt gilt eine Maskenpflicht.

Alle Reisenden müssen beim Einstieg in ein öffentliches Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer eine Einreiseerklärung übergeben. Seit dem 10. Januar gilt zudem die 2G-Regel.

Kann ich mit dem Auto nach Italien?

Ja. Die Durchfahrt mit dem Auto sowohl durch die Schweiz als auch durch Österreich ist erlaubt. Tankstellen und Autobahntankstellen seien in ganz Italien geöffnet..