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Die Piloten bei Eurowings sind dazu aufgerufen, am Donnerstag, 6. Oktober, die Arbeit niederzulegen – und zwar ganztägig von 0 Uhr bis 23.59 Uhr.
Grund: Die Verhandlungen über den Manteltarifvertrag bei Eurowings seien gescheitert, teilte die Vereinigung Cockpit (VC) am Dienstag mit. „Zehn Verhandlungsrunden, davon zwei nach dem eindeutigen Signal der Urabstimmung, haben zu keiner nennenswerten Annäherung geführt.“
Welche Flughäfen sind betroffen?
Insgesamt besteht die Eurowings-Flotte aus 75 Flugzeugen. Wie viele Flüge ausfielen, hänge davon ab, wie gut es der Fluggesellschaft gelinge, Ersatzverbindungen zu organisieren, sagt VC-Sprecher Matthias Baier der „Tagesschau“.
Folgende Airports dürften von Flugausfällen und Verspätungen betroffen sein:
- Bremen
- Düsseldorf
- Hamburg
- Hannover
- Köln/Bonn
- Stuttgart
Beim Streik gehe es nur um Eurowings, die Fernstreckenverbindungen von Eurowings Discover sollen nicht betroffen sein.
Flugverkehr eingestellt: Wie komme ich an eine Alternative?
Aber welche Rechte haben Reisende in einem Streikfall? Die Airline muss sich auch bei Flugstreichungen und Verspätungen darum kümmern, dass die Passagiere zu ihrem Ziel kommen. Bei Inlandsflügen können Reisende auch auf Bus oder Bahn umgebucht werden.
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Vorsicht: Nicht einfach auf eigene Faust eine neue Zugfahrkarte kaufen. Denn wenn die Bahnfahrt teurer ist als der Flug, dann bleiben Fluggäste eventuell auf dem Differenzbetrag sitzen.
Airlines versuchen, Annullierungen oftmals auch über Tochtergesellschaften abzufangen – Passagiere können daher unter Umständen für einen Ersatzflug zu anderen Airports gebracht werden.
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Flug gestrichen: Kann ich kostenlos stornieren?
Wenn ein Flug streikbedingt gestrichen wird, dann können Fluggäste den Flug auch kostenlos stornieren und sich damit den Ticketpreis voll erstatten lassen. Das geht online oder über die Telefonhotline unter 0221/59988222. Gut zu wissen: Ein Flug gilt auch dann als annulliert, wenn er um mehr als eine Stunde vorverlegt wird.
Am Flughafen gestrandet: Wer zahlt Verpflegung und Unterkunft?
Wird ein Flug annulliert oder verspätet sich, dann muss die Fluggesellschaft sich um wartende Fluggäste kümmern. Sie erhalten kostenlose Mahlzeiten und Getränke am Airport, oftmals werden Restaurantgutscheine verteilt. Zudem muss sie zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglichen – beispielsweise, indem sie einen kostenlosen WLAN-Zugang zur Verfügung stellt.
Wenn der Alternativflug erst am nächsten Tag stattfindet, muss die Airline eine Übernachtung in einem Hotel mittlerer Klasse und den Transport zur Unterkunft organisieren.
Hier gibt’s noch mehr Tipps, wie du dir eine nette Zeit am Flughafen machen kannst.
Die Airline oder der Veranstalter muss gestrandete Passagiere betreuen.
Habe ich bei Streiks Anspruch auf Entschädigung?
Durch den Warnstreik könnten viele Reisende ihr Ziel nicht wie geplant erreichen. Bei Verspätungen von über drei Stunden oder Ausfällen haben betroffene Passagierinnen und Passagiere jedoch Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hatte 2021 diesbezüglich die Fluggastrechte in der ganzen EU gestärkt. Eine Airline könne nicht argumentieren, dass ein solcher Streik ein „außergewöhnlicher Umstand“ sei, insbesondere wenn dieser sich an geltendes Recht halte. Wenn sich der Arbeitskampf darauf beschränke, etwa Gehaltserhöhungen oder bessere Arbeitszeiten durchzusetzen, sei dieser „Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit dieses Unternehmens“, so der EuGH (Urt. v. 23.3.2021, Rs C-28/20).
Dies gelte jedoch nur, wenn das Personal bei der Fluggesellschaft beschäftigt ist, sagt Julián Navas, Fluggastrechteexperte bei „Airhelp“. Streiks des Flughafenpersonals, der Flugsicherung oder anderer Luftfahrt bezogener Dienste gelten als außergewöhnlicher Umstand, da diese Streiks nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen.
Zum Hintergrund: Die Verordnung EG 261
Die Fluggastrechte werden in der Verordnung EG 261 geregelt. Demnach können Reisenden bei Flugausfällen und Flugverspätungen Entschädigungszahlungen zwischen 250 und 600 Euro zustehen, je nach Länge der Flugstrecke.
Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach dem geplanten Flug.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.