Welche Corona-Regeln gelten für Herbsturlaub?

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Welche Corona-Regeln gelten für Herbsturlaub in Deutschland?

Der Sommer neigt sich dem Ende zu – Zeit, den Herbsturlaub zu planen. Bringt die neue Jahreszeit wieder strengere Corona-Regeln mit sich? Wir erklären, welche Vorschriften für Reisende geplant sind.




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In diesem Sommer ist die Einreise nach Deutschland denkbar unkompliziert. Wenn du zum Beispiel aus dem Sommerurlaub im Ausland zurückkehrst, brauchst du dafür keinen 3G-Nachweis. Das regelt die aktuelle Corona-Einreiseverordnung, die seit Juni gilt. Am 31. August läuft diese Verordnung allerdings aus.

Gelockerte Corona-Einreiseregeln gelten weiterhin

Aber auch im Herbst wird die Einreise nach Deutschland erst mal unkompliziert bleiben. Die Bundesregierung hat die geltende Regelung bis zum 30. September verlängert. Einreisende müssen also weiterhin nicht nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Eine Ausnahme gilt nach wie vor für Einreisende aus einem Virusvariantengebiet. Kommst du aus einem solchen Gebiet nach Deutschland, musst du dich vor der Einreise nach Deutschland elektronisch über eine digitale Einreiseanmeldung registrieren. Außerdem brauchst du ein negatives PCR-Testergebnis. Nach der Einreise müssen alle, also auch Geimpfte und Genesene, 14 Tage in Quarantäne.  

Im Moment gilt kein Gebiet als Virusvariantengebiet. Allerdings teilt die Bundesregierung mit, dass es wegen des weltweiten Infektionsschutzgeschehens nicht auszuschließen sei, „dass neue gefährliche Varianten entstehen können und damit erneut Virusvariantengebiete ausgewiesen werden müssen“. Um in diesem Fall schnell reagieren zu können, bleiben die Regeln deswegen bestehen. Aktuelle Informationen zu Risikogebieten finden Reisende beim Robert Koch-Institut.

FFP2-Maskenpflicht in Zügen und Flugzeugen

Die Regeln zur Maskenpflicht will die Bundesregierung zum Herbst hingegen wieder verschärfen. In Fernzügen und Flugzeugen sollen ab Oktober FFP2-Masken vorgeschrieben sein. Kinder zwischen sechs und 14 Jahren sowie das Personal sollen auch medizinische Masken tragen können. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vor, dem der Bundestag noch zustimmen muss, wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichtet.

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Nach dem Entwurf sollen die deutschen Bundesländer ab Oktober auch in Geschäften wieder eine Maskenpflicht verhängen können. Auch weitere Regeln wie eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs und in weiteren öffentlich zugänglichen Innenräumen sollen die Länder je nach Infektionslage ab Oktober anordnen können.